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Kosten und Gebühren

Kosten

Was kostet anwaltliche Beratung?

Viele Mandantinnen und Mandanten möchten bereits vor der Beauftragung wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Ich lege deshalb Wert darauf, die voraussichtlichen Kosten einer Beratung oder Vertretung möglichst frühzeitig und transparent zu besprechen.

Erstberatung

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich begrenzt: nach § 34 RVG höchstens 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

Außergerichtliche Vertretung

Die Kosten richten sich regelmäßig nach dem RVG und dem Gegenstandswert oder nach einer gesonderten Vergütungsvereinbarung – je nach Art und Umfang der Angelegenheit.

Gerichtliche Vertretung

Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem RVG und dem vom Gericht festgesetzten Verfahrens- oder Streitwert. Hinzu kommen Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten der Gegenseite.

Ablauf der Erstberatung

In der Erstberatung wird Ihre rechtliche Situation zunächst eingeordnet. Dabei kann geklärt werden, welche Ansprüche oder Risiken bestehen, welche Unterlagen benötigt werden und welche weiteren Schritte sinnvoll sind. Sollte im Anschluss eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erforderlich werden, bespreche ich mit Ihnen vorab, welche Kosten dadurch voraussichtlich entstehen.

Gesetzliche Gebühren und Vergütungsvereinbarung

Die anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich sind dabei regelmäßig der Gegenstandswert und der Umfang der Tätigkeit. Welche Abrechnung im Einzelfall sinnvoll und angemessen ist, hängt von der Art und dem Umfang der Angelegenheit ab. Dies gilt insbesondere bei familienrechtlichen, erbrechtlichen und betreuungsrechtlichen Mandaten, da Umfang und Schwierigkeit sehr unterschiedlich sein können. Soweit einschlägig, kann stattdessen eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden.

Über das Kostenrisiko und die voraussichtliche Höhe der Gebühren informiere ich Sie, soweit dies zu Beginn des Mandats möglich ist.

Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht selbst tragen können, kommt unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht. In familiengerichtlichen Verfahren spricht man regelmäßig von Verfahrenskostenhilfe, in anderen gerichtlichen Verfahren von Prozesskostenhilfe.

Voraussetzung ist insbesondere, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Außerdem sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen und durch geeignete Nachweise zu belegen, etwa durch Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge, Kreditverpflichtungen, Versicherungen oder Nachweise über besondere Belastungen.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann geprüft werden, ob Ihre Versicherung die Kosten der Beratung oder Vertretung übernimmt. Bitte bringen Sie hierfür möglichst Ihre Versicherungsscheinnummer und die Versicherungsbedingungen oder ein aktuelles Schreiben Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Ob Deckungsschutz besteht, hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet, dem Versicherungsvertrag und dem konkreten Sachverhalt ab. Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten sind häufig nur eingeschränkt oder gar nicht versichert.

Finanzierung und Zahlungsmodalitäten

Sollte Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe nicht in Betracht kommen und keine Rechtsschutzversicherung bestehen, sprechen Sie mich bitte auf die weiteren Möglichkeiten der Finanzierung an. Je nach Art und Umfang des Mandats kann im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung oder eine Ratenzahlung besprochen werden.

Orientierungshilfe

RVG-Rechner

Zur ersten Orientierung können Sie einen RVG-Rechner nutzen. Damit lassen sich gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz überschlägig berechnen.

Bitte beachten Sie, dass ein RVG-Rechner nur eine allgemeine Berechnungshilfe darstellt. Die tatsächlichen Kosten können im Einzelfall abweichen, etwa aufgrund des konkreten Gegenstandswerts, des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit, des Verfahrensstands, mehrerer Angelegenheiten oder einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Eine belastbare Einschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten erhalten Sie im Rahmen der Mandatsanbahnung bzw. Beratung.

Platzhalter für den bisher genutzten RVG-Rechner

Der externe Rechner wird an dieser Stelle eingebunden. Da dabei Daten an einen Drittanbieter übertragen werden können, sollte die Einbindung erst nach ausdrücklicher Zustimmung (Zwei-Klick-Lösung) oder alternativ als externer Link erfolgen – siehe Datenschutzerklärung.

Fragen zu den Kosten Ihres Anliegens?

Die voraussichtlichen Kosten bespreche ich mit Ihnen zu Beginn – bevor eine Beauftragung erfolgt.